![]() |
||
| MAIL :: STUD.IP :: PWA | ||
| LEHRE :: EVALUATION |
|
|
ergebnisse der lehrevaluation§ 5 NHG: Evaluation von Forschung und Lehre(1) Die Hochschule bewertet in regelmäßigen Abständen die Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre (interne Evaluation). Die Studierenden sind bei der Bewertung der Lehre zu beteiligen. Das Verfahren der internen Evaluation regelt die Hochschule. Zur Qualitätssicherung und -verbesserung führen unabhängige, wissenschaftsnahe Einrichtungen in angemessenen Abständen eine externe Evaluation durch. Die Evaluationsergebnisse sollen veröffentlicht werden. (2) Den Studierenden ist es zu ermöglichen, die Qualität der Lehrveranstaltungen mindestens jährlich zu bewerten. Die Ergebnisse sind im Rahmen der Evaluation der Lehre zu berücksichtigen. Das Nähere regeln die Hochschulen in einer Ordnung. Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Verkündungsblatt Nr. 7/2007
|
lehrevaluation |